Mobilitätskonzept des Kantons Zug
Der Kantonsrat hat die Baudirektion des Kantons Zug mit der Erarbeitung eines kantonalen Mobilitätskonzepts beauftragt und dieses am 29. Juni 2023 im Richtplan festgesetzt. Herzlichen Dank an alle, die in irgendeiner Weise daran mitgearbeitet haben! Nun warten wir noch auf die Genehmigung durch den Bund.
In Phase 1 war die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen. Diese Arbeiten sind abgeschlossen (Grundzüge der räumlichen Entwicklung, ASTRA Studie, Aktualisierung Gesamtverkehrsmodell, Richtplananpassungen).
Phase 2 ist eine interne Konzeptphase, in der wir Gespräche mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen führten und einen Rohling des Mobilitätskonzepts zu Papier brachten.
Phase 3, der externe Mitwirkungsprozess, fand 2020 statt. Mit zwei unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen veranstalteten wir im März 2020 je einen Workshop zu den Kernsätzen («Workshop 1: Kernsätze»). Der Workshop zu den Massnahmen mussten wir leider coronabedingt ausfallen lassen. Die Meinungen haben wir mittels einer Online-Umfrage eingeholt. Nach der Auswertung der Veranstaltungen und der Umfrage hat sich die Regierung im August zurückgezogen und über das Mobilitätskonzept beraten. Am 2. März 2021 hat der Regierungsrat das Konzept beschlossen und die Freigabe für die nächsten Schritte gegeben.
Phase 4:
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Öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans Mobilität (Frühling 2021);
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Aussprache im Regierungsrat zu den beiden geforderten Umfahrungen;
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öffentliche Mitwirkung zu den beiden Umfahrungen (Frühling 2022);
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Vertiefte Prüfung der beiden Umfahrungen mit externen Aufträgen (Frühling/Sommer 2022);
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Retraite des Regierungsrats im August 2022;
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Ausarbeiten der beiden Kantonsratsbeschlüsse Richtplananpassung zur Mobilität (ARV) und Rahmenkredit (TBA);
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Beratung in den kantonsrätlichen Kommissionen;
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Beratung und Beschluss Kantonsrat (29. Juni 2023).
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